komba gewerkschaft köln
Wir für Euch - Gemeinsam stark

Wahlberechtigt sind alle Werktätigen, die am Wahltag


  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • fähig sind, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen,
  • nicht seit mehr als sechs Monaten unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind,
  • nicht länger als drei Monate zu einer anderen Einrichtung abgeordnet sind.


Wahlberechtigt sind auch:


  • Beschäftigte, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Werktätige, denen gekündigt worden ist, die aber ihrerseits die Wirksamkeit der Kündigung vor einem Gericht angefochten haben.


Wählbarkeit


Voraussetzung für die Wählbarkeit ist die Wahlberechtigung. Wählbar sind Werktätige, die am Wahltag

  • seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Gesamteinrichtung angehören und
  • seit einem Jahr in öffentlichen Einrichtungen beschäftigt sind.