Kontakt / Information zur Mitgliedschaft
Ab 2026 gilt für Gewerkschaftsbeiträge eine neue steuerliche Regelung!
Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge in der Steuererklärung zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag (aktuell 1.230 € Stand: 2025) als Werbungskosten absetzen.
Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge in der Steuererklärung zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag (aktuell 1.230 € Stand: 2025) als Werbungskosten absetzen.
komba gewerkschaft köln
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